Das Angebot der Übergangspflege richtet sich an Menschen, die zum Zeitpunkt ihrer Klinikentlassung noch nicht über genügend Mobilität verfügen, um sich eigenständig zu Hause versorgen zu können. Diese Form der Kurzzeitpflege bietet darüber hinaus die Gelegenheit, nach einer stationären Behandlung zu sondieren, inwieweit eine häusliche Versorgung gewährleistet ist und welche Hilfestellungen gegeben werden müssen.
Die Übergangspflege wird gewährt,
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um im Anschluss an eine stationäre Behandlung Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder den Grad der Pflegebedürftigkeit so gering wie möglich zu halten. |
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um während des Aufenthaltes in der Übergangspflege die nötige Versorgungskette zum Verbleib des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung aufzubauen. |
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um bei einer vorübergehenden Verschlimmerung des Pflegezustandes eine dauerhafte stationäre Unterbringung zu vermeiden. |
Unsere Leistungen:
Ziel der Versorgung ist die größtmögliche Unterstützung der Selbständigkeit, um die Rückkehr in die gewohnte Umgebung zu ermöglichen. Um die vorhandenen Entwicklungspotentiale zu nutzen und zu fördern, sind medizinische Therapien erforderlich, die in unterschiedlichen Formen angeboten werden. Jedem Gast steht ein voll ausgestattetes Einzelzimmer mit Bad zur Verfügung. Jedes Zimmer hat einen Fernseh- und Telefonanschluss und ist an das interne EDV-Netz angebunden.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Der maximale Anspruch ist per Gesetz auf 28 Kalendertage pro Jahr begrenzt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegerischen Aufwendungen, die Kosten für soziale Betreuung sowie die Leistung der medizinischen Behandlungspflege mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1470,- EUR.
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