Koppf
  Die Struktur im Haus > Die Kurzzeitpflege  
spacer Die Kurzzeitpflege  
Das Altenhilfezentrum Die Struktur im Haus Die Vollstationäre PflegeDie ÜbergangspflegeDie KurzzeitpflegeBetreutes WohnenKomfortstationDas Leitbild unserer Pflege SeelsorgePresseKontakt LinksImpressum

pflege3Die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege kommt nicht nur den Pflegebedürftigen selbst zugute, sondern entlastet temporär die pflegenden Angehörigen. Somit wird in doppelter Hinsicht der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit gesichert. Das Angebot der Kurzzeitpflege im Altenhilfezentrum Bernhard Eberhard ist speziell darauf ausgerichtet, auftretende Engpässe in der häuslichen Versorgung zu überbrücken und zu sichern. Denn es gilt der im Sozialgesetzbuch formulierte Grundsatz: ambulant vor stationär.

Die Kurzzeitpflege nach § 39 SGB XI kann genutzt werden:

um während des Aufenthaltes die nötige Versorgungskette zum Verbleib der/des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung aufzubauen.
um bei einer vorübergehenden Verschlimmerung des Pflegezustandes eine dauerhafte Heimunterbringung zu vermeiden.
um eventuelle Krisensituationen wie die Erkrankung der Hauptpflegeperson zu entschärfen.
um den Pflegepersonen einen Urlaub von der Pflege zu ermöglichen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Der maximale Anspruch ist per Gesetz auf 28 Kalendertage pro Jahr begrenzt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegerischen Aufwendungen, die Kosten für soziale Betreuung sowie die Leistung der medizinischen Behandlungspflege mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1470,- EUR.

Unsere Leistungen:
Jedem Bewohner steht ein voll ausgestattetes Einzelzimmer mit Bad zur Verfügung. Jedes Zimmer hat Fernseh- und Telefonanschluss ist an das interne EDV-Netz angebunden.
unterhaltung2
Wir unterstützen Sie.




rezeption_abe
Karina Feldmann,
stellv. Leitung


rezeption_abe
Ilse Henkel,
Koordinierung Kurzzeitpflege


Kontakt

Altenhilfezentrum
Bernhard Eberhard
Röderstraße 1
65450 Hanau

Telefon:
0 61 81/30 05-0
 
Altenhilfezentrum Bernhard Eberhard | 2008